Bundesprogramm Wolf


Bundesprogramm Wolf – Förderung von Wanderschäfern mit 36€ pro Wanderschaf


Nach langem Ringen, ist es nun gelungen, das Bundesprogramm Wolf auf den Weg zu bringen.

 

Hier die wichtigsten Infos für Antragsteller:

Im Rahmen des Bundesprogramms Wolf wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Förderrichtlinie für Wanderschäfer erlassen, die diese mit finanziellen Zuwendungen beim Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch den Wolf unterstützt.

 

Das Bundesprogramm Wolf, dessen Fördervolumen 1,05 Mio. € beträgt, hat zum Ziel, Wanderschäfer mit geringen oder keinen direktzahlungsberechtigten Flächen bei Maßnahmen zum Schutz der Herden vor dem Wolf finanziell zu unterstützen. Die Förderung soll dazu verwendet werden, finanzielle Mehraufwendungen der Wanderschäfer für den Herdenschutz vor Wolfsübergriffen aufzufangen.

 

Zuwendungsvoraussetzungen sind

  • zum einen eine Mindestanzahl von 200 Wanderschafen (die zum Stichtag 15.07.2019 über ein Jahr alt sind),
  • eine höchstens 40 Hektar große, im Eigentum befindliche oder gepachtete, beihilfefähige Grünland- oder Dauergrünlandfläche sowie
  • die Wanderung durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete in der Hauptweidesaison 2018 und 2019.

 

Die laufenden Kosten von wolfsabweisenden Zäunen sowie Herdenschutzhunden werden im Rahmen der Richtlinie gefördert. Zu diesem Zweck ist eine Zuwendung von höchstens 36 € je Wanderschaf vorgesehen, die jedoch entsprechend gekürzt wird, sofern das verfügbare Mittelvolumen von 1,05 Mio. EUR überschritten wird.

 

Antragsfrist: Anträge bis zum 31. August 2019

  • Anträge auf Zuwendung können ab dem 15.07.2019 bis Ende August bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.
  • Im Rahmen der Durchführung dieses Programms übernimmt die BLE
    • unter anderem die Beratung potentieller Antragsteller,
    • Entgegennahme und Prüfung der Anträge, sowie
    • die Erstellung der Bewilligungsbescheide und
    • Auszahlung der Förderung.
  • Die Anträge sind im Original per Post an die BLE zu senden. Zur Fristwahrung reicht eine Übersendung per Fax vorab.

 

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare erhalten Sie unter: www.ble.de/Bundesprogramm_Wolf

 

Ihre VDL


Anlagen:


Download
Mitteilung gemäß § 2 Subventionsgesetz über die subventionserheblichen Tatsachen
Erkl._subventionserheblicheTatsachen.pdf
Adobe Acrobat Dokument 130.5 KB
Download
Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger
De-Minimis_Erlaeuterungen.pdf
Adobe Acrobat Dokument 294.7 KB
Download
De-minimis-Erklärung
De-Minimis.pdf
Adobe Acrobat Dokument 412.1 KB
Download
Antrag auf Förderung für den Mehraufwand der Wanderschäfer für den Schutz der Herde vor Wolfsübergriffen in Wolfs- und Wolfspräventionsgebieten
Antragsformular (1).pdf
Adobe Acrobat Dokument 691.4 KB


Sponsoren


Förderer