Nach langem Ringen, ist es nun gelungen, das Bundesprogramm Wolf auf den Weg zu bringen.
Hier die wichtigsten Infos für Antragsteller:
Im Rahmen des Bundesprogramms Wolf wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Förderrichtlinie für Wanderschäfer erlassen, die diese mit finanziellen Zuwendungen beim Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch den Wolf unterstützt.
Das Bundesprogramm Wolf, dessen Fördervolumen 1,05 Mio. € beträgt, hat zum Ziel, Wanderschäfer mit geringen oder keinen direktzahlungsberechtigten Flächen bei Maßnahmen zum Schutz der Herden vor dem Wolf finanziell zu unterstützen. Die Förderung soll dazu verwendet werden, finanzielle Mehraufwendungen der Wanderschäfer für den Herdenschutz vor Wolfsübergriffen aufzufangen.
Zuwendungsvoraussetzungen sind
Die laufenden Kosten von wolfsabweisenden Zäunen sowie Herdenschutzhunden werden im Rahmen der Richtlinie gefördert. Zu diesem Zweck ist eine Zuwendung von höchstens 36 € je Wanderschaf vorgesehen, die jedoch entsprechend gekürzt wird, sofern das verfügbare Mittelvolumen von 1,05 Mio. EUR überschritten wird.
Antragsfrist: Anträge bis zum 31. August 2019
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare erhalten Sie unter: www.ble.de/Bundesprogramm_Wolf
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