Baden-Württemberg

Überischt zu Entschädigungsmaßnahmen

Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Entschädigungsmaßnahme zugrunde?

 

In Baden-Württemberg ist ein Fond eingerichtet, der für Schäden aufkommt und der von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt verwaltet wird.

 

Was wird konkret entschädigt? Werden auch mittelbare Schäden bezahlt?

 

In Baden-Württemberg ist aktuell nur die Entschädigung der Tiere vorgesehen.

 

Für den Schadensausgleich sind die durchschnittlichen Marktpreise zum Zeitpunkt des Schadensereignisses zugrunde zu legen, die in den Organen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung oder der jeweiligen Fachverbände veröffentlicht werden, oder der Wiederbeschaffungswert, sofern dieser nachweislich über dem Marktpreis liegen.

 

 

Wie erfolgt der Nachweis und durch wen?

 

 

Der Nachweis eines Wolfsrisses kann nur gelingen, wenn der Riss zeitnah gefunden und untersucht wird. Je nach Witterung, Intensität der Nutzung und der Folgenutzung hat man ca. drei Tage Zeit, dann wird es immer schwerer, die Todesursache zu bestimmen. Ist man schnell genug, so kann ein Riss alleine über die Begutachtung als "C2" bewertet werden. Das ist ausreichend für die Ausgleichszahlung. Wenn möglich, wird zusätzlich die Genetik bestimmt, dann kann es ein C1-Nachweis werden 

 

Der Nachweis erfolgt durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg - Arbeitsbereich Wildtierökologie

 

Welches Institut ist für die Genanalyse verantwortlich?

 

Die genetische Untersuchung läuft deutschlandweit an der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen.

 

*Stand Dezember 2016

Weiterführende Informationen zu Schadfällen, Förderung etc.

Veranstaltungen/Seminare/Workshops

Es haben bis dato 18 Informationsveranstaltungen des Verbandes stattgefunden. Darunter eine Zaunbau Infoveranstaltungen sowie eine Herdenschutz Infoveranstaltung.

 

Des Weiteren fanden öffentliche Veranstaltungen unter der Beteiligung des LSV statt.

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