Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Entschädigungsmaßnahme zugrunde?
Die Bedingungen einer Auszahlung sowie die Höhe der Kompensationssätze wurden von der Bayr. Landesanstalt für Landwirtschaft unter Beteiligung des Bayr. Bauernverbandes, des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern e.V., des Vereins der Werdenfelser Bergschafzüchter e.V., des Landesverbandes Bayr. Schafhalter e.V., der Bayr. Herdbuchgesellschaft für Schafzucht e.V., des Landesverb. Bayr. Ziegenzüchter e.V., des Landesverb. Bayr. landwirtsch. Wildhalter e.V. sowie dem Fachzentrum Bienen an der Landesanstalt für Wein- und Gartenbau erarbeitet.
Was wird konkret entschädigt? Werden auch mittelbare Schäden bezahlt?
Es sind Pauschalsätze zum finanziellen Ausgleich bei Schäden festgelegt.
Lamm = 110,00 €
Mutterschaf (ab 1. Zahnwechsel oder sichtbarer Trächtigkeit) = 200,00 € (nicht Herdbuch) / 250,00 € (Herdbuch)
Bock = 200,00 € (nicht Herdbuch) / durchschnittlicher Versteigerungspreis des Vorjahres der jeweiligen Rasse oder einer vergleichbaren Rasse (Herdbuch)
Kitz = 90,00 €
Mutterziege ( ab 1. Zahnwechsel oder sichtbarer Trächtigkeit) = 160,00 € (nicht Herdbuch) / 220,00 € (Herdbuch)
Bock = 180,00 € (nicht Herdbuch) / durchschnittlicher Versteigerungsreis des Vorjahres der jeweiligen Rasse oder einer vergleichbaren Rasse (Herdbuch)
Pauschalsätze für gerissene Tiere
Wie erfolgt der Nachweis und durch wen?
Zeitnahe Meldung / Auskunftspflicht / Anwenden einer guten fachlichen Praxis ( v. a. nachweisliche
Befolgung der Sorgfaltspflicht § 833 BGB) / Im Einzelfall Nachweis der Beschaffungskosten
Nachweis durch die Bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft
Welches Institut ist für die Genanalyse verantwortlich?
Die genetische Untersuchung läuft deutschlandweit an der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen.
*Stand Dezember 2016
Es fand eine Informationsveranstaltung des Landesverbandes am 18.11.2015 statt.