Präventionsmaßnahmen
Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Vorsorgemaßnahme zugrunde?
Maßnahmen zur Vermeidung von Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere werden im Land Brandenburg mit Mitteln aus der Richtlinie "Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins" im Rahmen des ELER-Programms gefördert werden.
Wer darf einen Zuschuss für Vorsorgemaßnahmen beantragen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen.
Auf welche Höhe beläuft sich dieser Zuschuss?
Der durch das Auftreten des Wolfs verursachte Mehraufwand wird voll gefördert (100 %).
Wie läuft das Antragsverfahren für einen Zuschuss ab?
Die Anträge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres vorliegen. Die Bewilligung der Anträge steht unter dem Vorbehalt der Notifizierung der Richtlinie "Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins" durch die Europäische Union.
Sind ein Kostenvoranschlag und/oder die Begutachtung vor Durchführung der Präventionsmaßnahme erforderlich?
Wenn möglich bietet sich die vorherige Beratung zu möglichen Präventionsmaßnahmen durch das LUGV an. Diese Beratung erfolgt i.d.R. vor Ort und ist für den Tierhalter (egal ob Landwirt oder Hobby) kostenfrei. 3 Kostenvoranschläge für beantragte Materialien, wovon i.d.R. der günstigste Voranschlag Berücksichtigung findet und als Fördergrundlage genommen wird.
Was wird konkret gezahlt?
Förderfähig ist der durch das Auftreten des Wolfs in Brandenburg bedingte Mehraufwand beim technischen Herdenschutz. Hierzu zählen z. B. Elektronetz- und Elektrolitzenzäune mit einer Mindesthöhe von 90 cm und einer Mindestspannung von 2.500 Volt sowie ein hierzu notwendiges schlagstarkes Weidezaungerät mit Zubehör. Bei der nachträglichen Aufrüstung von bestehenden Festzäunen ist z. B. das Anbringen eines Untergrabungsschutzes (nach außen vorgelegtes Drahtgeflecht, eingegrabenes Drahtgeflecht, Elektrolitzen) förderfähig. Bei der Neuanlage von Festzäunen ist der durch den Wolf bedingte Materialmehraufwand bzw. das notwendige Eingraben des Zauns förderfähig.
Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen zwischen Wolfserwartungsgebiet und Wolfsgebiet?
In Brandenburg wird nicht zwischen Wolfsgebieten und Wolfserwartungsgebieten unterschieden, sondern landesweit gleich gefördert. Schwerpunkte liegen in den Räumen, wo sich bereits Wölfe etabliert haben oder in nächster Zeit zu erwarten sind.
Entschädigungsmaßnahmen
Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Entschädigungsmaßnahme zugrunde?
Richtlinie des Brandenburgischen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
zum Ausgleich von durch Wölfe verursachten Schäden
Was wird konkret entschädigt? Werden auch mittelbare Schäden bezahlt?
Geschädigten Tierhaltern kann ein Schadensausgleich in Höhe von 80 % (Anteilfinanzierung) des errechneten Schadens ersetzt werden.
Wie erfolgt der Nachweis und durch wen?
Voraussetzung für einen Ausgleich ist, dass die Weidetiere mit einem zumutbaren Schutz vor Wölfen gehalten wurden und die Meldung des Schadens innerhalb von 24 h an die Risshotline und die Begutachtung durch den Sachverständigen des LUGV erfolgt. Dieser erstellt gemeinsam mit dem Tierhalter ein Protokoll, das u.a. Grundlage für die weitere Schadensabwicklung durch das LUGV ist. Zur Absicherung erfolgt nach Möglichkeit die Entnahme von DNA-Proben durch den Rissgutachter.
Der Zuwendungsempfänger muss den eingetretenen Schaden nach seiner Entdeckung unverzüglich, spätestens aber vor Ablauf von 24 Stunden, beim Landesamt für Umwelt (LfU) oder dem örtlich zuständigen Landratsamt bzw. der örtlich zuständigen Kreisfreien Stadt (Untere Naturschutzbehörde) melden, damit die Schadensursache mit hinreichender Gewissheit festgestellt werden kann.
Der Rissgutachter gibt entsprechend der Sachlage vor Ort, den sichergestellten Nachweisen und seiner Erfahrung ein Votum ab, das Grundlage für die weitere Schadensregulation ist. In Zweifelsfällen kann das Landeslabor hinzu gezogen werden.
Welches Institut ist für die Genanalyse verantwortlich?
Die genetische Untersuchung läuft deutschlandweit an der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen.
Gibt es Entschädigungen nur für große Schäfereien oder auch für Nebenerwerbsbetriebe?
Es wird kein Unterschied zwischen Haupt- und Nebenerwerbsschäfereien gemacht. Hobbyschäfer werden w.o. entschädigt.
*Stand Dezember 2016
Es finden laufend Telefonkonferenzen statt (siehe hierfür www. szvbb.de)
Es fanden Tagungen unter anderem mit Themen wie „Möglichkeiten zum Schutz von Weidetieren statt.