Präventionsmaßnahmen
Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Vorsorgemaßnahme zugrunde?
In Hessen keine rechtliche Grundlage vorhanden; Finanzierung von gewährten Vorsorgemaßnahmen erfolgte auf freiwilliger Basis
Wer darf einen Zuschuss für Vorsorgemaßnahmen beantragen?
Jeder Betroffene konnte bisher Zuschuss beantragen; keine Unterschiede zwischen Groß- und Kleinbetrieben
Auf welche Höhe beläuft sich dieser Zuschuss?
Individuelle Bezuschussung
Wie läuft das Antragsverfahren für einen Zuschuss ab?
Sind ein Kostenvoranschlag und/oder die Begutachtung vor Durchführung der Präventionsmaßnahme erforderlich?
Bisher erfolgte nach Vorlage des Kostenvoranschlages die Kostenübernahme
Was wird konkret gezahlt?
Spezielle Zäune und Zaungeräte als Präventionsmaßnahme
Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen zwischen Wolfserwartungsgebiet und Wolfsgebiet?
In Erwartungsgebieten keine Kostenübernahme von Präventionsmaßnahmen.
Bisher Übernahme von Präventionsmaßnahmen in bestätigten Wolfsgebieten.
*Stand Dezember 2016
Entschädigungsmaßnahmen
Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Entschädigungsmaßnahme zugrunde?
In Hessen gib es aktuell keine Entschädigungen seitens der Landesverwaltung im Fall von Nutztierrissen durch den Wolf. Die Landesregierung behält sich in ihrem Managementplan "Wolfsmanagement für Hessen", HMULKV (1. Fassung, Stand 22.07.2015), "Einzelentscheidungen" vor. Auszüge aus dem Werk:
S. 24 "... Es gibt, bis auf wenige jagdrechtlich klar geregelte Ausnahmen, in diesen Fällen keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Schäden durch Wildtiere gehören zu den "normalen" Umweltrisiken, wie auch Hagel, Gewitter, Trockenheit oder streunende Hunde."
S. 28 "...In jedem Fall sind eingetretene Schäden oder ein Fund von Tierteilen umgehend an die Fachdienststelle für Naturschutz (siehe Adressen) zu melden. Sie informiert entsprechend geschulte Personen, die möglichst binnen 24 Stunden eine Dokumentation des Vorfalls vornehmen. Die abschließende fachliche Bewertung des Vorfalls erfolgt durch die Naturschutzfachdienststelle und nicht unmittelbar vor Ort..."
S. 33 "...Auch soll das wirtschaftliche Überleben der landschaftspflegenden Nutztierhaltung durch eine mögliche Etablierung von Wölfen in Hessen nicht gefährdet
werden. Im Hinblick auf die aktuell zu erwartende Bestandsdichte an Wöfen, wird es zunächst bei Einzelentscheidungen bleiben..."
Was wird konkret entschädigt?
Tierwert nach Wertermittlung durch Offizialberatung.
Wie erfolgt der Nachweis und durch wen?
Es wird ein Gutachten ein Wolfssachverständiger der Forstverwaltung erstellt.
Welches Institut ist für die Genanalyse verantwortlich?
Die genetische Untersuchung läuft deutschlandweit an der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen.
Gibt es Entschädigungen nur für große Schäfereien oder auch für Nebenerwerbsbetriebe?
Jeder Betroffene konnte bisher Entschädigungen beantragen; keine Unterschiede zwischen Groß- und Kleinbetrieben