Präventionsmaßnahmen
Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Vorsorgemaßnahme zugrunde?
FöRiWolf M-V Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom
12.03.2013 -VI 250-1 Verwaltungsvorschrift zu §44 der Landeshaushaltsordnung MV
(Unterliegt der De-minimis-Beihilfe)
Wer darf einen Zuschuss für Vorsorgemaßnahmen beantragen?
Natürliche und juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Auf welche Höhe beläuft sich dieser Zuschuss?
Bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wie läuft das Antragsverfahren für einen Zuschuss ab?
Die Anträge sind beim örtlich zuständigen staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt bzw. in den Großschutzgebieten beim jeweiligen Nationalparkamt oder beim jeweiligen Amt für das Biosphärenreservat einzureichen.
Sind ein Kostenvoranschlag und/oder die Begutachtung vor Durchführung der Präventionsmaßnahme erforderlich?
Ja, es sind 3 Kostenvoranschläge beim zuständigen Amt einzureichen.
Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen zwischen Wolfserwartungsgebiet und Wolfsgebiet?
Nein, allerdings können Maßnahmen der Akzeptanzförderung auch außerhalb dieser Gebiete bezuschusst werden.
Außerhalb der Wolferwartungsgebiete werden
keine Präventionsmaßnahmen gefördert.
*Stand Dezember 2016
Entschädigungsmaßnahmen
Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Entschädigungsmaßnahme zugrunde?
FöRiWolf M-V Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 12.03.2013 -VI 250-1 Verwaltungsvorschrift zu §44 der Landeshaushaltsordnung MV
(Unterliegt der De-minimis-Beihilfe)
Ab bzw. bis zu welcher Schadenshöhe wird entschädigt?
Minderung wirtschaftlicher Belastungen bei Schäden an Haus- und Nutztieren bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben unterhalb der De-minimis-Schwelle, darüber bis zu 80%
Was wird konkret entschädigt? Werden auch mittelbare Schäden bezahlt?
Verlustwert der getöteten bzw. verendeten Tiere
- Ausgaben für Tierkörperbeseitigung inkl. Transport
- Ausgaben für Tierarztkosten bis zur Höhe des jeweiligen Tierwertes
- Kosten für Gutachter bis 500,00 €, sofern keine Listenwerte herangezogen werden können
-> Voraussetzung ist, dass der Grundschutz eingehalten wurde.
Nicht erstattet werden:
- Folgekosten
- Laufende Personalkosten
- Umsatzsteuerbeiträge (§ 15 Vorsteuerabzug)
Wie erfolgt der Nachweis und durch wen?
Geschulte Rissgutachter erfassen innerhalb von 24 h den Schaden (Trittsiegel, Risse, etc… -> Rissgutachten)
Nachweis über genetische Verfahren (sofern noch nutzbares Material sichergestellt werden kann)
Welches Institut ist für die Genanalyse verantwortlich?
Die genetische Untersuchung läuft deutschlandweit an der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen.
Gibt es Entschädigungen nur für große Schäfereien oder auch für Nebenerwerbsbetriebe?
Entschädigung erhalten alle betroffenen Schafhalter im Wolfsgebiet/ Wolfserwartungsgebiet, solange der Mindestschutz lt. Managementplan eingehalten wird. Nach Bekanntgabe des Gebietes haben die Schafhalter ein Jahr lang Zeit (Übergangszeit) ihre Flächen mit dem Mindestschutz auszustatten. Innerhalb dieses Jahres wird auch ohne Mindestschutz entschädigt. Außerhalb des Wolfserwartungsgebietes wird generell bei Wolfsübergriffen entschädigt.
04. Juli 2016:
Workshop „Zaunbau“ (40 Teilnehmer) Bericht unter http://www.schafzucht-mv.de/index.php?id=282
18. Oktober 2016:
Seminar „Herdenschutzhunde“