Niedersachsen

Übersicht zu Präventions- und Entschädigungsmaßnahmen

Präventionsmaßnahmen

 

Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Vorsorgemaßnahme zugrunde?

 

 

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen

 

 

Wer darf einen Zuschuss für Vorsorgemaßnahmen beantragen?

 

Natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften, die eine Nutztierhaltung im Haupt- oder Nebenerwerb betreiben, können Förderanträge stellen.

 

 

Auf welche Höhe beläuft sich dieser Zuschuss?

 

Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz werden bis zu einer Höhe von 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

 

Wie läuft das Antragsverfahren für einen Zuschuss ab?

 

Bei der Bewilligungsstelle, der LWK Niedersachsen sind Anträge einzureichen. Antragsvordrucke sind bei der LWK Niedersachsen erhältlich.

 

Sind ein Kostenvoranschlag und/oder die Begutachtung vor Durchführung der Präventionsmaßnahme erforderlich?

 

Kostenvoranschlag mit Antragstellung notwendig.

 

Was wird konkret gezahlt?

 

Gefördert werden können Aufrüstungen und einmalige Neuanschaffungen von Schutzzäunen nebst Zubehör zur Erreichung eines wolfsabweisenden Grundschutzes sowie die Anschaffung von Herdenschutzhunden.
Zuwendungen sind grundsätzlich zum Herdenschutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild zur Erreichung des definierten Grundschutzes vorgesehen.

 

 

 

Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen zwischen Wolfserwartungsgebiet und Wolfsgebiet?

 

Ganz Niedersachsen ist aktuell Wolfsgebiet und dementsprechend kann Förderung in ganz Niedersachsen beantragt werden.

Entschädigungsmaßnahmen

 

Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Entschädigungsmaßnahme zugrunde?

 

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen

 

Was wird konkret entschädigt? Werden auch mittelbare Schäden bezahlt?

 

 

Es werden Billigkeitsleistungen 100 % des ermittelten Betrages der amtlichen Wertermittlung (auf Basis von Werttabellen, die mit der Landwirtschaftskammer abgestimmt wurden) sowie 80 % der indirekten Kosten (Tierarzt, Tierkörperbeseitigung), dabei gilt eine maximale Höchstgrenze von 5.000 Euro pro Tier.

 

 

Wie erfolgt der Nachweis und durch wen?

 

Auf Grund des Protokolls eines Wolfsberater, die den Vorfall dokumentieren und die Genproben nehmen, entscheidet das NLWKN nach Untersuchung der Proben und Auswertung des Protokolls. 

 

 

Welches Institut ist für die Genanalyse verantwortlich?

 

 

Die genetische Untersuchung läuft deutschlandweit an der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen.

 

Gibt es Entschädigungen nur für große Schäfereien oder auch für Nebenerwerbsbetriebe?

 

Beide Betriebsformen

 

*Stand Dezember 2016

 


Weiterführende Informationen zu Schadfällen, Förderung etc.

Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz
Praeventionsmassnahmen-Herdenschutz_SCHA
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Antrag Präventionsmaßnahmen
Antrag_Praeventionsmassnahmen_RL-Wolf_LW
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Richtlinie Wolf Stand Januar 2020
Richtlinie-Wolf_incl._Anlagen1u.2_Jan202
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Veranstaltungen/Seminare/Workshops

In den letzten Jahren wurde eine Vielzahl an Vorträgen/ Veranstaltungen durch die Schafszuchtverbände u.a. organisiert. Die Schafzuchtverbände haben derzeit keine aktuellen Planungen für spezielle Veranstaltungen, da sich die Vorgaben nicht geändert haben. Über die Situation zum Wolf wird in Rundschreiben laufend hingewiesen.

 

Durch Wolfsberater, Umweltverbände, Jägerschaft werden laufend Informationsveranstaltungen zum Wolf angeboten. Hierauf werden örtliche Schäfer meist direkt von den Verbänden zur Teilnahme angesprochen, um die Position der Schaf- und Weidetierhalter darzustellen.

Aktuelle Zahlen zu Übergriffen

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