Es handelt sich um eine freiwillige Förderung, ein Rechtsanspruch darauf besteht in NRW nicht.
Wer darf einen Zuschuss für Vorsorgemaßnahmen beantragen?
Natürliche und juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Auf welche Höhe beläuft sich dieser Zuschuss?
Anteilfinanzierung mit 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben (mind. 200€)
Wie läuft das Antragsverfahren für einen Zuschuss ab?
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist bei
der Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung) nach dem dort vorliegenden Muster einschließlich der beizufügenden Unterlagen zu stellen.
Die Bewilligung erfolgt auf Antrag mit schriftlichem Zuwendungsbescheid.
Vor der Bewilligung darf nicht mit der Maßnahme begonnen werden.
Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen zwischen Wolfserwartungsgebiet und Wolfsgebiet?
Ja, Förderungen werden zurzeit nur in Wolfsgebieten bewilligt.
*Stand Februar 2017
Es handelt sich um eine freiwillige Billigkeitsleistung, ein Rechtsanspruch darauf besteht in NRW nicht.
Was wird konkret entschädigt? Werden auch mittelbare Schäden bezahlt?
-Marktwert der getöteten Nutz- und Haustiere (einschließlich Herdenschutzhunden).
-Tierarztkoste
-Tierkörperbeseitigung
-Sachschäden an Zäunen etc.
-Analysekosten
o.g. Punkte werden zu 100% übernommen.
Wie erfolgt der Nachweis und durch wen?
Es ist 24 Stunden nach Kenntnisnahme der Halterin oder des Halters dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
oder einer oder einem vom LANUV bestellten regionalen Wolfsberaterin oder Wolfsberater ein Übergriff zu melden. Eine amtliche Rissprotokollierung folgt.
Welches Institut ist für die Genanalyse verantwortlich?
Die genetische Untersuchung läuft deutschlandweit an der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen.
Gibt es Entschädigungen nur für große Schäfereien oder auch für Nebenerwerbsbetriebe?
Entschädigung erhalten alle betroffenen Schafhalter im Wolfsgebiet/ Wolfserwartungsgebiet, solange der Mindestschutz lt. Managementplan eingehalten wird. Nach Bekanntgabe des Gebietes haben die Schafhalter ein Jahr lang Zeit (Übergangszeit) ihre Flächen mit dem Mindestschutz auszustatten. Innerhalb dieses Jahres wird auch ohne Mindestschutz entschädigt.
Zuletzt im Mai ein Herdenschutztag im Hammerhof mit Wald-und Holz, Landwirtschaftskammer, LAG Wolf des NABU und Schafzuchtverband. Eine Fortführung bzw. Wiederauflage ist für den Herbst geplant, verschiebt sich aus Zeitgründen vermutlich ins nächste Frühjahr. Aktuelle Informationen immer in den Schafnachrichten und auf den Winterversammlungen Eine Fortbildung in Sachen Wolf und Schafe für die Leiter der einzelnen Forstämter (diejenigen, die in NRW mit der Öffentlichkeitsarbeit zum Wolf betraut sind), gab es im Februar 2016 (SZV, WuH) Im Jahr davor haben wir kleinere Aktionen in einzelnen Kreisen, bei Bezirksversammlungen und auch mit den entsprechenden Verwaltungen gemacht. Eine große Wolfsveranstaltung (u.a mit Wotschikowsky und Faß) mit Blick auf die Nutztierhaltung und unter Beteiligung des SZV fand im Hammerhof statt. 2014 gab es einen großen Thementag zum Wolf im Forstamt Arnsberg (SZV, WuH), der als Aufschlag zum Thema auch mit Experten aus Sachsen (Dankert) und Brandenburg (AG HSH) sowie Markus Bathen (NABU) besetzt war. 2013 hat der Schafzuchtverband auf Haus Düsse einen Thementag veranstaltet, bei dem u.a. André Klingenberger einen Vortrag über Herdenschutz und Wolfserfahrungen in Sachsen gehalten hat, Frau Dr.Hucht-Ciorga (Wildforschungsstelle NRW) und Dr.Mathias Kaiser (Leiter des (bis dato mehr als Alibi eingerichteten AK Wolf im LANUV und heute mit Frau Dr. H-C und einem Ministeriumsmitarbeiter verantwortlich für den Wolfmanagementplan).