Präventionsmaßnahmen
Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Vorsorgemaßnahme zugrunde?
Noch keine.
Zur Bereitstellung der Förderungen wird eine Förderrichtlinie veröffentlicht. Damit sollen die jeweiligen Ermessensgrundlagen transparent dargestellt werden.
Wer darf einen Zuschuss für Vorsorgemaßnahmen beantragen?
Betriebe in ausgewiesenen Präventionsgebieten.
Auf welche Höhe beläuft sich dieser Zuschuss?
Es können bis zu 90% der anfallenden förderfähigen Kosten erstattet werden.
Was wird konkret gezahlt?
Erwerb von geeigneten Zaunmaterialien oder Herdenschutzhunden.
Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen zwischen Wolfserwartungsgebiet und Wolfsgebiet?
Es wird in Präventionsgebiet gefördert.
Sollten Übergriffe außerhalb eines Präventionsgebietes stattfinden, werden zum unmittelbaren Schutz
der Herde flexibel einsetzbare Schutzzäune zur kostenlosen Ausleihe beim Landesverband der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland-Pfalz
e. V. in Koblenz vorgehalten.
Nähere Infos hierzu im Managementplan s.u.
*Stand Dezember 2016
Entschädigungsmaßnahmen
Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Entschädigungsmaßnahme zugrunde?
Z. Zt. Keine rechtliche Grundlage.
Was wird konkret entschädigt? Werden auch mittelbare Schäden bezahlt?
Die Entschädigung der Tiere richtet sich nach dem gemeinen Verkehrswert. Hierfür haben wir eine Schätztabelle entwickelt, welche bereits bei der Entschädigung der Blauzungenkrankheit angewandt wurde. Hauptpunkte sind hierbei:
- Die Rasse, das Gewicht, tragend oder nicht tragend, das Alter, Zuchttier oder Gebrauchstier, Schlachtlamm je nach Gewicht.
Die Preise, die eingesetzt werden, sind die momentanen Marktpreise für Lämmer bzw. Schafe/Ziegen. Zuschläge gibt es für Zuchttiere. Bei Zuchtböcken greifen die durchschnittlichen Auktionspreise bis max. 750,00 €/Bock.
Zum Beispiel: Die Schätzungen bei einem gerissenen Texelschaf, 1 1/2 Jahre alt, 75 kg Gewicht, Gebrauchsherde, nicht tragend: liegen zur Zeit bei ca. 120,00 €
Wie erfolgt der Nachweis und durch wen?
Die für den Tierhalter kostenlose Rissbegutachtung vor Ort wird durch die SNU durchgeführt. Ein Rissprotokoll zu Spuren, äußeren Verletzungen etc. wird erstellt und es wird entschieden, ob eine eingehende Untersuchung des Tieres im Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz erfolgen soll. Über die ermittelte Todesursache wird der Tierhalter durch die SNU informiert.
Ist der Wolf als Schadensverursacher nicht auszuschließen, kann der Tierhalter einen Antrag auf Entschädigung bei der SNU stellen.
Welches Institut ist für die Genanalyse verantwortlich?
Die genetische Untersuchung läuft deutschlandweit an der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen.
Gibt es Entschädigungen nur für große Schäfereien oder auch für Nebenerwerbsbetriebe?
Beide Betriebsformen