Präventionsmaßnahmen
Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Vorsorgemaßnahme zugrunde?
Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“
Wer darf einen Zuschuss für Vorsorgemaßnahmen beantragen?
Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb sowie Hobbyhalter
Auf welche Höhe beläuft sich dieser Zuschuss?
80% der förderfähigen Ausgaben
Wie läuft das Antragsverfahren für einen Zuschuss ab?
Zur Antragsstellung sind die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare inkl. eines Kostenangebotes bei der zuständigen Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einzureichen.
Sind ein Kostenvoranschlag und/oder die Begutachtung vor Durchführung der Präventionsmaßnahme erforderlich?
Kostenvoranschlag benötigt.
Was wird konkret gezahlt?
Mobile Elektrozäune, Breitbandlitzen ("Flatterband" als Übersprungschutz), Herdenschutzhunde, Unterwühlschutz bei Wildgattern (inkl. Installationsleistung)
Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen zwischen Wolfserwartungsgebiet und Wolfsgebiet?
Förderungsmaßnahmen umfassen den gesamten Freistaat Sachsen.
*Stand Dezember 2016
Entschädigungsmaßnahmen
Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Entschädigungsmaßnahme zugrunde?
§ 40 Abs. 6 SächsNatSchG
Was wird konkret entschädigt? Werden auch mittelbare Schäden bezahlt?
Die Schadenshöhe wird von einem Gutachter des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) auf Basis von aktuellen Richtlinien ermittelt. Diese sind mit den Nutztierhalterverbänden abgestimmt. Bei Hobbyhaltern und Nebenerwerbslandwirten kommt der durchschnittliche Marktwert in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht, Alter, Gewicht, Leistungsgruppe und sonstiger Eigenschaften, wie z.B. Trächtigkeit, zur Anwendung. Auch die Entsorgungskosten werden berücksichtigt. Bei gewerblichen Betrieben kann eine Ermittlung der Schadenshöhe einschließlich Folgeschäden und Mehraufwendungen für das laufende Wirtschaftsjahr erfolgen. Die Datenbasis bildet der letzte, verfügbare Buchführungsabschluss. Es werden die tatsächlichen Durchschnittsergebnisse der Herde verwendet und damit dem Leistungsniveau und den Besonderheiten des Betriebes Rechnung getragen.
Wie erfolgt der Nachweis und durch wen?
Die Nutztierrissbegutachtung ist im Managementplan für den Wolf in Sachsen geregelt und wird seit Herausgabe des Managementplans am 27.05.2009 so praktiziert.
Wenn der Wolf als möglicher Verursacher festgestellt wird oder nicht ausgeschlossen werden kann, händigt der Rissgutachter dem Nutztierhalter ein Formular zur Beantragung des Schadensausgleiches bei der zuständigen Landesdirektion aus. Das Formular kann durch den Nutztierhalter sofort Vor-Ort ausgefüllt und dem Nutztierrissgutachter zur Weiterleitung an die Landesdirektion übergeben werden. Alternativ kann auch nachträglich ein formloser Antrag auf Schadensausgleich bei der zuständigen Landesdirektion gestellt werden. Der Nutztierrissgutachter erstellt später anhand des Protokolls ein Gutachten. Dieses Gutachten ist die Grundlage, auf der die Landesdirektion per schriftlichen Bescheid, adressiert an den Nutztierhalter, über den Schadensausgleich entscheidet.
Bei unklaren Fällen, bei denen Wolf oder Hund der Verursacher gewesen sein können, der Wolf aber nicht ausgeschlossen werden kann, wird ebenfalls Schadensausgleich gezahlt. Voraussetzung ist allerdings immer, dass der Tierhalter die zumutbaren Vorkehrungen zum Herdenschutz getroffen und die allgemeinen Grundsätze zur Hütesicherheit eingehalten hat.
Welches Institut ist für die Genanalyse verantwortlich?
Die genetische Untersuchung läuft deutschlandweit an der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen.
Gibt es Entschädigungen nur für große Schäfereien oder auch für Nebenerwerbsbetriebe?
Für beide Betriebsformen
Workshop zum Einsatz von Herdenschutzhunden fand statt im Mai 2016 Ausrichter LFULG
Beratung der AG Herdenschutz Schafe des SSZV im Juni 2016
Geplant: Forum zum Einsatz von Herdenschutzhunden im November – als offene Veranstaltung mit VDL geplant – in Vorbereitung.