Thüringen

Übersicht zu Präventions- und Entschädigungsmaßnahmen

Präventionsmaßnahmen

 

 

Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Vorsorgemaßnahme zugrunde?

 

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs (Förderrichtlinie Wolf/Luchs)

 

Wer darf einen Zuschuss für Vorsorgemaßnahmen beantragen?

 

Natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie Personengesellschaften im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb.

 

Auf welche Höhe beläuft sich dieser Zuschuss?

 

Anteilig i. H. v. 75% auf den Nettobetrag bei vorsteuerabzugsberechtigten Zuwendungsempfängern, 75% auf den Bruttobetrag bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Zuwendungsempfängern.

 

Wie läuft das Antragsverfahren für einen Zuschuss ab?

 

Der Antrag ist im Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 410, Weimarplatz 4 in 99423 Weimar einzureichen. Entsprechende auf der Homepage des TMUEN abrufbare Antragsformulare sind zu nutzen. Nach Bewilligung der Zuwendung geht der Antragsteller zunächst in Vorleistung. Die Zuwendung erfolgt nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises. Dauer: Liegt der Antrag vollständig vor, wird i. d. R. innerhalb von 3 Wochen über eine Zuwendung beschieden. Ist der Verwendungsnachweis nicht zu beanstanden, erfolgt die Auszahlung i. d. R. innerhalb von 3 Wochen nach dessen Vorlage.
 

Sind ein Kostenvoranschlag und/oder die Begutachtung vor Durchführung der Präventionsmaßnahme erforderlich?

 

Der Antragsteller hat mind. drei vergleichbare Angebote einzureichen.

 

Was wird konkret gezahlt?

 

Förderbare Maßnahmen zur Einfriedung von Nutztierbeständen:

 

a) bestehende Schutzzäune verbessern

 

- optisch auf mindestens 120 cm erhöhen (anbringen von Breitbandlitzen - Flatterband- über dem Zaun);

- optisch verstärken (anbringen von Breitbandlitzen –Flatterband- vor dem bestehenden Zaun);

- bestehende Zäune vor Untergrabung schützen

-einen Zaun mindestens 50 cm tief eingraben - bei schwierigem Boden mindestens 30 cm tief oder bis zum anstehenden Grundgestein oder

-einen Zaun nach außen mindestens 50 cm flach verlegen und mit Erdnägeln zu  sichern oder

-eine E-Litze mit höchstens 20 cm Bodenabstand anbringen.

 

b) Anschaffung von elektrifizierbaren Netzgeflecht- oder Litzenzauns (Litzenabstand max.  20cm) für mindestens 2000 V Hütespannung, ab einer Höhe von 90 cm mit Erdungen und  entsprechenden Weidezaungeräten mit mindestens 2,8 Joule Ausgangsenergie; Akkus 

sowie Ladegeräten; Zaunpfähle, welche auch die nachträgliche Erhöhung (anbringen von 

Breitbandlitzen – Flatterband) des Zauns auf 120 cm ermöglichen.

 

c) Einzelheiten zur Förderung von Herdenschutzhunden

 

 

 

Ausgaben zur Anschaffung von Herdenschutzhunden, wenn der Einsatz im Einzelfall geeignet ist, den Schutz der Herde maßgeblich zu verbessern.

 

Eine maßgebliche Verbesserung des Herdenschutzes durch Anschaffung eines Herden-schutzhundes (HSH) ist unter folgenden Voraussetzungen zu erwarten:

 

 

 

1) Die HSH gehören den Rassen Pyrenäenberghund und Maremmano-Abruzzese oder Mischungen aus diesen Rassen an, bei anderen Rassen prüft die Bewilligungsbehörde, ob nach der besonderen Begründung des Antragstellers der Hund geeignet erscheint.

 

 

 

2) Bei einer Herdengröße von 100 bis einschl. 200 Herdentieren durch den Einsatz von 2 HSH, für jeweils bis zu 100 weitere Herdentiere durch den Einsatz jeweils maximal eines weiteren HSH.

 

 

 

d) Der künftige Halter oder dessen Beauftragter hat nachweislich an einer einschlägigen mindestens 5-stündigen Schulung mit den Mindestlehrinhalten: Aufgabe und Charakter des HSH, Anschaffung und Auswahl von HSH, Haltungsansprüche, Ausbildung und So-zialisierung, teilgenommen. Die Bewilligungsbehörde kann nachgewiesene gleichwertige Erfahrungen anerkennen, bei der Anschaffung eines HSH unter zwei Jahren müssen sich diese auch auf die Ausbildung eines HSH erstrecken.

 

 

 

e) Bei der Anschaffung eines HSH ab 2 Jahren ist dem Antrag eine schriftliche Erklärung des Anbieters über die Tauglichkeit des HSH beizufügen.

 

 

 

In allen Fällen der Förderung von Präventionsmaßnahmen gilt eine Bagatellgrenze in Höhe von 200 € für den Zuwendungsbetrag. Förderbar sind nur Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe.

 

 

Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen zwischen Wolfserwartungsgebiet und Wolfsgebiet?

 

Wolfserwartungsgebiet: keine Förderung von Präventionsmaßnahmen möglich

Wolfsgebiet: o. angegebene Präventionsmaßnahmen

Entschädigungsmaßnahmen

 

 

Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Finanzierung der gewährten Entschädigungsmaßnahme zugrunde?

 

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs (Förderrichtlinie Wolf/Luchs)

 

 

Ab bzw. bis zu welcher Schadenshöhe wird entschädigt?

 

 

Bei Unternehmen bis zum Erreichen der De-minimis-Begrenzung von 15.000 € in 3 Steuerjahren. Bei Überschreiten dieser Grenze kann jedoch im Einzelfall eine beihilferechtliche Einzelfallnotifizierung eingeholt werden. Eine sonstige Mindest- oder Obergrenze ist nicht festgelegt. Für die bestehende Richtlinie wird bei der EU eine Notifizierung beantragt, sodass nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens die De-minimis-Begrenzung entfällt.

 

 

Was wird konkret entschädigt? Werden auch mittelbare Schäden bezahlt?

 

Der Marktwert des Tieres, die Tierkörperbeseitigung, Ausgaben für Nottötung, Tierarztkosten bis zur Höhe des Marktwertes des Tieres, Sachschäden bzw. Reparaturen bis in Höhe des wirtschaftlichen Wertes.

 

 

Wie erfolgt der Nachweis und durch wen?

 

Bestätigte Rissgutachter bzw. Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (Veterinärabteilung) prüfen (ggf. mit Genanalysen)

Letztlich entscheidet die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, ob ein Vorfall nach den vorliegenden Ergebnissen als einen durch Wolf bedingten Schadensfall anerkannt wird.

 

 

 

Welches Institut ist für die Genanalyse verantwortlich?

 

Die genetische Untersuchung läuft deutschlandweit an der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen.

 

 

 

Gibt es Entschädigungen nur für große Schäfereien oder auch für Nebenerwerbsbetriebe?

 

Für beide Betriebsformen.

 

 

 

 

 

 

 

 

*Stand Januar 2017


Weiterführende Informationen zu Schadfällen, Förderung etc.

Veranstaltungen/Seminare/Workshops

09.12.2015    Info-Veranstaltung zum Thema Wolf

Situationsschilderung, Präventivmaßnahmen, Schadenregulierung mit Antragstellung,

Wolfsicherer Weidezaunbau

 

15.01.2016    Schulung Thema Herdenschutzhunde

Rassenübersicht, Einsatzmöglichkeiten, Kostenbelastung, Abrichten von Herdenschutzhunden, praktische Hinweise

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