(VDL) So wichtig und bedeutsam der Schutzstatus des Wolfes auch ist, Bundesministerin Steffi Lemke räumte bei der Pressekonferenz am Donnerstag, den 12. Oktober 2023, ein, dass die Wolfsausbreitung trotz Herdenschutzmaßnahmen eine raschere und unkompliziertere Entnahme übergriffiger Wölfe erforderlich macht, wenn man weitere wirtschaftliche und emotionale Belastungen für die Weidetierhalter vermeiden möchte.
Konkret schlug sie vor, dass in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf eine Abschussgenehmigung unmittelbar und für einen Zeitraum von 21 Tagen für einen Umkreis von 1.000 m um die betroffene Weide erteilt wird. Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen sind Gebiete, in denen Wölfe häufig Weidetiere reißen. Sie können von den Bundesländern nach regionalen Gegebenheiten einfach festgelegt werden. Neu ist, dass ein DNA-Nachweis vor der Abschussgenehmigung (der bisher nötig ist) nicht erforderlich ist. Dies hat in der Vergangenheit unnötige Zeit verschlungen.
Positiv zu bewerten ist sicher die Möglichkeit der Entnahme eines Wolfes bereits nach dem ersten Übergriff auf Weidetiere in einem Umfeld von 1.000 Metern zum Rissort. Doch ist die Frist von 21 Tagen für die Entnahme vor dem Hintergrund der bürokratischen Abläufe mit Feststellung durch den Rissgutachter, Antragstellung auf Entnahme, Prüfung des Antrages durch die zuständige Behörde und letztlich die Zustellung der Genehmigung an den Antragsteller zeitlich doch zu kurz gegriffen. Hier sollte das Zeitfenster ausgedehnt oder die Abläufe verschlankt werden. Vielleicht sichert die zugesagte Mustergenehmigung ein schnelleres Verfahren.
Dieser Vorschlag soll bei der Herbst-Umweltministerkonferenz beschlossen und zum 1. Januar 2024 durch Rechtssetzung in den Ländern in Kraft treten. Kann davon ausgegangen werden, dass hier auch der umzusetzende Beschluss gefasst wird und nicht wieder alles nur als Willensbekundung endet?
Dieser Vorstoß reicht sicherlich nicht aus, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung, so der VDL-Vorsitzende Alfons Gimber, rascher eine rechtssichere Entnahme auf den Weg zu bringen. Eine raschere Umsetzung wäre für die Schafhaltung, die schließlich ihre Tiere nicht bereits im Oktober aufstallen und im März/April wieder auf die Weide bringen, sinnvoller.
Die Vorschläge bedürfen auch der präzisen Klärung und Prüfung, so auch der Begriff des „zumutbarer Herdenschutz“. Nicht geäußert hat sich Bundesministerin Lemke zur Festlegung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zum Thema Wolf. Da heißt es u. a.: „Wir werden durch eine Überarbeitung der Monitoringstandards die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe realitätsgetreu abbilden und wollen den Ländern europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglichen.“ Hier sind jetzt die Koalitionspartner in der Bundesregierung gefordert!
Mit dem Hinweis, dass der Praxisleitfaden zur Anwendung des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Entnahme übergriffiger Wölfe überarbeitet wird, hat Bundesministerin Lemke letztendlich eingesehen, dass die bisherige Fassung, die von Beginn an von der VDL abgelehnt wurde, so Alfons Gimber, zu mehr Unsicherheit statt Sicherheit geführt hat.
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